Ihr könnt Anträge auf Entfernung jederzeit abbrechen. Auch die, welche von anderen Leuten abgeschickt wurden. Damit ihr dies tun könnt, müsst ihr in den Webmaster-Tools
bestätigter Besitzer der Website sein.
Sobald eure Eigentümerschaft überprüft wurde, könnt ihr zu
Website-Konfiguration > Crawler-Zugriff > URL entfernen > Entfernte URLs (oder
> Anfragen von anderen) navigieren und auf “Abbrechen” bei den Anträgen klicken, die ihr stoppen wollt.
Ihr habt weitere Fragen? Bleibt gespannt auf die restlichen Posts unserer Serie über die Entfernung von Inhalten aus den Google-Suchergebnissen. Falls ihr nicht warten könnt: In unserem
Forum für Webmaster wurde zu individuellen Fällen der Entfernung von Inhalten schon einiges geschrieben. Falls ihr nach dem Lesen der Beiträge anderer User noch eigene Fragen habt, könnt ihr sie dort stellen. Bedenkt dabei, dass es in den meisten Fällen schwierig ist, konkrete Hinweise zu einem bestimmten Antrag auf Entfernung zu geben, wenn die Website oder URL nicht angegeben wird. Wir empfehlen euch daher, eure URL mitzuteilen, indem ihr einen
Kurz-URL-Dienst nutzt, so dass ihr euch keine Sorgen darüber zu machen braucht, dass diese URL als Teil des Forumposts indexiert wird. Viele dieser Dienste ermöglichen es euch sogar, den gekürzten Link später zu deaktivieren, nachdem eure Frage beantwortet wurde.
Hier findet ihr den zweiten Teil der Serie:
Entfernen und Aktualisieren von Content aus dem Google-CacheURL removal explained, Part I: URLs & Directories (English version)Post von Susan Moskwa, Webmaster Trends Analyst (Übersetzung von Sven, Search Quality Team)